Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.
Offene Stellen
Der Erfolg meiner Kanzlei beruht vor allem auf dem Wissen und dem Engagement meiner Mitarbeiter, die Verantwortung suchen und bereit sind, sich täglich neuen Anforderungen und Aufgaben zu stellen.
Meine Mitarbeiter sind ein kollegiales, kompetentes Team. In diesem angenehmen Arbeitsumfeld kann sich jeder persönlich entfalten.
Zur Verstärkung dieses Teams suche ich weitere Mitarbeiter, die eine steuerliche Fachausbildung haben als:
Sie suchen eine neue Herausforderung und sind motiviert sowie bereit, einen eigenen Mandantenstamm mit DATEV und den Office-Programmen von Microsoft von der Finanzbuchhaltung bis zu den Steuererklärungen selbständig und eigenverantwortlich zu betreuen und persönlichen Mandantenkontakt zu pflegen? Sie wünschen sich von einem Team neben Professionalität und Fairness auch Wertschätzung, Respekt und freundlichen Umgang miteinander?
Dann sind Sie in meiner Steuerkanzlei richtig. Ich freue mich über Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen.
Online Bewerbung
Ihr Gerät unterstützt leider keine Dateiuploads. Um das Formular ausfüllen zu können, wechseln Sie bitte auf ein Desktop-Gerät.
Desktopversion
Kontaktformular
Ihr Gerät unterstützt leider keine Dateiuploads. Um das Formular ausfüllen zu können, wechseln Sie bitte auf ein Desktop-Gerät.
Desktopversion
Leistungen
Unsere Leistungen erbringen wir für
Unternehmen
Handwerksbetriebe
Mittelständische Produktionsbetriebe
Handels- und Dienstleistungsunternehmen
Freiberufler
Vereine
in allen Rechtsformen, Branchen und Größen
sowie für
Privatpersonen
Arbeitnehmer
Rentner
Vermieter
mit allen Einkunftsarten, auch für beschränkt Steuerpflichtige.
Sollten Sie sich in unserem Leistungsangebot nicht wiederfinden, sprechen Sie uns bitte einfach an.
Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) nach Handels- und Steuerrecht
Erstellung von Zwischenabschlüssen, Auseinandersetzungs- und Aufgabebilanzen, Sonderbilanzen
Erstellung von Einnahme- Überschussrechnungen
Elektronische Sendung an die Finanzämter
Die Erstellung der Abschlüsse erfolgt gemäß Ihrem Bedarf und auf der Grundlage des Gesetzes mit oder ohne Anhang, Anlagenspiegel, Erläuterungsbericht oder Plausibilitätsbeurteilung. Zum Umfang der Leistung gehört ein Beratungsgespräch zur Erläuterung und Gestaltung sowie bei größeren Unternehmen zusätzlich die Abschlusspräsentation.
Erstellung der monatlichen oder vierteljährlichen Finanzbuchhaltungen mit Kontierung auf der Grundlage der in Papier zur Verfügung gestellten Belege oder elektronisch übermittelter Daten (Bankbewegungen, elektronisches Kassenbuch, Ein- und Ausgangsrechnungen) oder Komplettnutzung des DATEV-Unternehmen-Online
Erstellung der Buchhaltungen auf mandanteneigenen EDV-Systemen
Überlassung der DATEV-Software zur Erstellung der Buchhaltungen durch den Mandanten einschließlich fachlicher und EDV-technischer Betreuung (vor Ort, in der Kanzlei, durch Fernbetreuung)
Überlassung eines Tools zur elektronischen Kassenerfassung
Der Auswertungsumfang erfolgt individuell nach Bedarf und reicht von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Vorjahresvergleiche, Zeitreihen, Summen- und Saldenlisten, Offene-Posten-Listen, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen, Branchenvergleichen, Controllingreport bis Soll-Ist-Vergleiche
Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und elektronische Sendung an die Finanzämter
Erstellung der Zusammenfassenden Meldung und elektronische Sendung an die Finanzverwaltung
Versendung der Buchhaltungsauswertungen nach Kontrolle in der Kanzlei mit einem Informationsschreiben zur Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Belege sowie sonstigen steuerlichen Hinweisen zur laufenden Finanzbuchhaltung per Post oder elektronisch
Erstellung von Jahresbuchhaltungen und Hausbuchhaltungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Anlage V zur Steuererklärung (keine Hausbuchhaltungen)
Begleitung von Prüfungen der Finanzämter (Betriebsprüfungen, betriebsnahe Veranlagungen, Lohnsteuerprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen) bis zum Führen der Schlussbesprechungen
Führen von Verhandlungen mit den Finanzämtern
Einlegen von Rechtsbehelfen
Vertretung der Steuerpflichtigen vor dem Finanzgericht
Mithilfe unserer Onlinerechner können Sie sofort für Sie als
Unternehmer wesentliche Beträge errechnen! Wählen Sie einfach den
gewünschten Rechner aus und starten Sie gleich mit der gewünschten
Berechnung!
Erinnerungsservice
Uns ist Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Die anhaltenden Pandemie-bedingten Einschränkungen bedeuten für viele Branchen nach wie vor große Herausforderungen. Das vom Bundesrat am 5.3.2021 verabschiedete „Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ beinhaltet weitere steuerliche Unterstützungsmaßnahmen.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Das Gesetz sieht eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für Restaurantumsätze in Gastronomiebetrieben vor. Die Regelung war ursprünglich bis zum 30.6.2021 befristet. Weiterhin ausgenommen von der temporären Umsatzsteuersenkung bleibt die Abgabe von Getränken (nichtalkoholische und alkoholische Getränke, § 12 Abs. 2 Nr. 15 Umsatzsteuergesetz - UStG). In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es hierzu, dass die Umsatzsteuersenkung wegen des Lockdowns und mangels Umsätzen bisher zu keinen spürbaren Effekten führen konnte.
Erweiterter Verlustrücktrag
Der Verlustrücktrag für 2020 und 2021 wird auf maximal 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Die bereits kürzlich durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz (vom 29.6. 2020, BGBl I S. 1512) angehobenen Betragsgrenzen von 5 Millionen Euro bzw. 10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung (§ 10d Abs. 1 Einkommensteuergesetz-EStG) werden damit wiederum verdoppelt. Die neuen Höchstgrenzen werden in den für den vorläufigen Verlustrücktrag für 2020 maßgeblichen § 111 Abs. 3 EStG übernommen.
Kinderbonus
Eltern erhalten in 2021 erneut einen einmaligen Kinderbonus von € 150,00 pro Kind. Bereits in 2020 wurde ein Bonus von € 300,00 ausgezahlt. Der Bonus wird im Mai 2021 ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass in 2021 für mindestens einen Monat ein Kindergeldanspruch besteht.
Stand: 29. März 2021
Bild: Watchara - stock.adobe.com
Steuernews als RSS
Nutzen Sie RSS-Feeds?
Wir bieten Ihnen die Schlagzeilen unserer Steuernews in einem standardisierten Austauschformat an. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen kurz, wie Sie die kostenlosen RSS-Feeds empfangen können.
Wie nutzt man RSS-Feeds?
Schritt 1: RSS Reader installieren. Dazu haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.